Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung
Was ist eine Fondsgebundene Lebensversicherung- und Rentenversicherung?
Die fondsgebundene Lebensversicherung verbindet die Risikolebensversicherung mit zusätzlicher Altersvorsorge. Sie wendet sich damit an diejenigen, die etwas für den eigenen, finanziell abgesicherten Ruhestand tun möchten und zugleich Bedarf für eine Hinterbliebenenabsicherung sehen.
Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der in dem Versicherungsbeitrag enthaltene Sparanteil direkt in einem oder mehreren Investmentfonds – so genannten speziellen Sondervermögen – angelegt. Diese Sondervermögen werden von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt. Investmentfonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen, wie beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien. Wie hoch die spätere Auszahlung aus der Versicherung sein wird, hängt von der Wertentwicklung der ausgewählten Investmentfonds ab.
Beim Tod der versicherten Person wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte garantierte Todesfallleistung ausgezahlt. Wenn der Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile zu diesem Zeitpunkt größer ist als die garantierte Todesfallleistung, dann wird in der Regel dieser Wert ausgezahlt.
Wer das Vertragsende seiner Versicherung erlebt, erhält den Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile. Bei zahlreichen Versicherungsgesellschaften kann aber bereits bei Vertragsabschluss die Auszahlung einer der Höhe nach garantierten Rente vereinbart werden.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Die fondsgebundene Variante setzt auf Gewinne aus Aktien-, Rentenpapier- und Immobiliengeschäften. Bei dieser Variante wird der „Sparanteil“ des Versicherungsbeitrags in einem oder mehreren Investmentfonds angelegt, an deren Wertentwicklung der Kunde unmittelbar beteiligt ist. Daraus entstehen Chancen, aber auch Risiken durch sinkende Kurswerte/Kursverluste
Wichtig: Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zur fondsgebundenen Lebensversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.