Lebens- & Rentenversicherung
Welche Arten der Lebensversicherung gibt es?
Im Wesentlichen unterscheidet man zwei Arten der Lebensversicherung:
die Risiko-Lebensversicherung und
die Kapital-Lebensversicherung.
Risiko-Lebensversicherung auf einen Blick
- Versicherung leistet im Todesfall
- Absicherung der Hinterbliebenen (gleichbleibende Versicherungssumme)
- Absicherung von Kredit oder Darlehen (fallende Versicherungssumme)
Die Risiko-Lebensversicherung dient der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen. Die Versicherungssumme erhalten die Angehörigen nur im Todesfall. Unterschieden wird dabei zwischen der Risiko-Lebensversicherung mit gleichbleibender oder fallender Versicherungssumme. Die Variante mit fallender Versicherungssumme wird häufig auch als Restschuldversicherung bezeichnet und meist zur Absicherung von Kredit oder Darlehen verwendet.
Kapital-Lebensversicherung auf einen Blick
- Versicherung leistet im Todesfall und Erlebensfall
- Altersvorsorge (Ziel: Kapitalaufbau) und Absicherung von Hinterbliebenen
- Profitieren von umfangreichen Steuervorteilen und Garantiezins
Die Kapital-Lebensversicherung eignet sich für die Altersvorsorge mit dem Ziel Kapitalaufbau sowie für die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen. Sie ist eine Lebensversicherung auf den Todesfall und den Erlebensfall. Die Leistung wird auf jeden Fall erbracht. Im Todesfall erhalten die Angehörigen die Versicherungssumme. Im Erlebensfall wird sie an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
Private Rentenversicherung
Bei einer Privatrentenversicherung schließt man einen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft ab. Auch hier zahlt man wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung jahrelang regelmäßig Geld ein (alternativ geht auch eine Einmalzahlung) und bekommt dann ab einem bestimmten vertraglich vereinbarten Zeitpunkt monatlich bis zum Tod einen gewissen Betrag ausbezahlt. Je nach Vertrag bzw. Versicherungsgesellschaft gibt es unterschiedliche Einzahlungs- und Auszahlungsvarianten.
Außerdem ist es bei vielen Versicherungen möglich, diverse Zusatzversicherungen in die Rentenversicherung zu integrieren (zum Beispiel eine Berufsunfähigkeits-versicherung, Todesfallleistung usw.).
Die private Rentenversicherung ist wie die gesetzliche Rentenversicherung zur finanziellen Altersvorsorge bestimmt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist die Privatrente jedoch eine freiwillige Rentenversicherung.
Neben der klassischen privaten Rentenversicherung gibt es auch sogenannte Riester-Renten und Rürup-Renten, die vom Staat gefördert werden. Diese Rentenversicherungen sind steuerlich absetzbar. Manche Firmen bieten ihren Arbeitnehmern zudem freiwillig Betriebsrenten an.
Im Gegensatz zur Lebensversicherung ist bei der Rentenversicherung die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen nicht integriert.